Bald ist der 1. Juli und damit „Meldeschluss für Urheber im Bereich Texte im Internet zu den im Vorjahr erhobenen Zugriffen“, wie die VG Wort es formuliert. Oder in weniger amtlich: Bis spätestens dahin müssen BloggerInnen ihre im Vorjahr per Zählpixel erfassten Texte melden, wenn sie mindestens 1.800 Zeichen umfassen und 1.500 Zugriffe im vorangegangenen Kalenderjahr erreicht haben oder mindestens 10.000 Zeichen und 750 Zugriffe (diese nennen sich „anteilig erreicht“). Wie man VG Wort Texte meldet, habe ich hier detailliert erklärt.
Vergütung gestiegen
Dieses Jahr lohnt es sich wieder mehr als im Vorjahr, denn der Betrag für Artikel wurde von EUR 23,80 auf EUR 29,40 angehoben – das ist immerhin eine Steigerung um ca. 23%. Nachlesen kann man die Quoten jedes Jahr direkt auf der VG Wort Seite. Der Hauptgrund für den Anstieg der letzten Jahre sind Rechtsstreitigkeiten, die es nötig machen, dass nun Rücklagen relativ schnell abgebaut werden. Ich bin gespannt, ob das Niveau in den nächsten Jahren gehalten wird oder die Beiträge wieder sinken.
Fragen zur VG Wort
Da mich öfters Nachfragen per E-Mail erreichen hier ein paar Antworten auf die derzeit häufigsten Punkte:
Kann man das lästige Melden von Texten automatisieren?
Soweit mir bekannt, gibt es nur eine automatisierte Lösung für BloggerInnen: das WordPress-Plugin Worthy. Persönlich setze ich Prosodia ein, das einem zumindest mit einfachen Copypaste-Vorlagen hilft, Texte zu melden. Worthy verspricht aber, die VG Wort Formulare automatisch auszufüllen.
Ich habe bisher mit niemandem gesprochen, der das Plugin einsetzt und damit Erfahrungen hat, daher kann ich dazu keine Empfehlung geben. Interessant klingt es auf jeden Fall, vor allem, wenn man viele Artikel melden muss – oder einfach keine Lust drauf hat. Bei Worthy kostet diese Funktion aber eine jährliche Grundgebühr und eine Melde-abhängige Paketgebühr. Diese ist pro VG Wort Konto fällig (es können also mehrere mehrere Blogs einer Person damit bedient werden):
Prinzipiell würde ich nicht kurz vor der diesjährigen Meldung noch schnell eine andere Lösung ausprobieren. Denkt auch bei einem Wechsel immer daran, sehr akribisch zu überprüfen, ob Eure Zählpixel korrekt gesetzt und alte ordentlich übernommen wurden, damit Ihr nachher nicht Tantiemen verliert. In den letzten Jahren habe ich ein paar BloggerInnen unterstützt, die durch fehlerhafte Plugins und falsche Konfigurationen leer ausgegangen sind.
Muss man bereits gemeldete Texte erneut melden?
Nein. Bereits gemeldete Texte, die wieder die Mindestzugriffe erreicht haben, muss man nicht erneut melden. Man findet diese auch im TOM. Melden muss man jedoch ältere Texte aus Vorjahren, die erst im letzten Kalenderjahr die Mindestzugriffe erreicht haben und bisher noch nicht gemeldet wurden, da diese der VG Wort noch nicht bekannt sind. Letztlich sind diese Texte aber im TOM genauso zu behandeln wie andere neue Texte.
Was ist eigentlich mit der VG Wort und der DSGVO?
Auf der Webseite der VG Wort habe ich keine ausreichenden Informationen zum Thema DSGVO und VG Wort Zählpixel gefunden. Es gab vor ein paar Jahren bereits eine juristische Auseinandersetzung in der es um den Datenschutz bei der VG Wort ging und seit dem betont man, dass man alle deutschen Standards einhält. Ich habe noch einmal direkt nachgefragt und per E-Mail ein Statement erhalten. Den Text muss ich nochmal durchgehen, aber zusammengefasst steht drin: Es gibt keine Datenschutzprobleme. Kernaussage:
»Das METIS Zählsystem ist im Hinblick auf diese Aspekte vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht geprüft worden. Das Amt hat nach Prüfung festgestellt, dass die bei der Anwendung des METIS Zählsystems mittels Zählpixel und Session-Cookie übertragenen Informationen keine datenschutzrechtlich relevante Datenerhebung darstellen.«
(Quelle: Per E-Mail von der VG Wort erhaltenes Statement “Information für Verwender des METIS Zählsystems”)
Wenn ich Zeit habe, werde ich dazu noch einen kurzen Blogpost schreiben.
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