Leitmedium

Es gibt kein analoges Leben im digitalen.

Caspar C. Mierau arbeitet als technischer Berater und denkt als Medienwissenschaftler, der zur Computergeschichte promoviert, über die Geschichte und Gegenwart von Technologie nach. Er schreibt und podcastet an der Schnittstelle von Praxis und Theorie, Technik und Kultur. Notiert kurze Gedanken auf Mastodon. Hat "Leitmedium" ganz offiziell als Künstlername im Ausweis stehen.

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VG Wort und Umsatzsteuer: Wie man sie anmeldet und nachträglich einfordert

11. Juli 2016 by leitmedium

Noch bin ich nicht ganz durch mit dem Thema VG Wort und Blogs. Nachdem ich Euch bereits gezeigt habe, wie man VG Wort und WordPress einrichtet und wie man im METIS Blog-Artikel meldet, geht es heute um VG Wort und Umsatzsteuer:

Prinzipiell ist jede VG Wort Einnahme einkommenssteuerpflichtig. Ihr müsst sie bei Eurer jährlichen Einkommenssteuererklärung angeben und versteuern. Je nach Steuerklasse und Einkommen könnt Ihr davon ausgehen, zwischen 0% und über 40% bezahlen zu müssen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich überlegen, einen Teil der Einnahmen einfach zur Seite zu legen. Ich spare immer einen bestimmten Prozentsatz von Einnahmen auf einem Tagegeld-Konto an, um bei einer Steuer-Nachzahlung nicht aus allen Wolken zu fallen.

Doch wie steht es mit der Umsatzsteuer? Wenn Ihr prinzipiell nicht beim Finanzamt als umsatzsteuerpflichtig geführt werdet, gilt das auch für Eure VG Wort Einnahmen. In diesem Fall könnt Ihr die weiteren Ausführungen hier ignorieren. Müsst Ihr jedoch Umsatzsteuer abführen, gilt dies auch für Eure VG Wort Einkünfte. Die gute Nachricht: Es bedeutet nicht weniger Geld für Euch, wenn Ihr Euch korrekt anmeldet. Wenn Ihr es nicht richtig macht, passiert Folgendes: Die VG Wort zahlt Euch EUR 100,-. Das Finanzamt geht davon aus, dass diese Einnahme umsatzsteuerpflichtig ist, und will von Euch EUR 6,54 (100/1,07)), da es davon ausgeht, dass in dem Betrag 7% Umsatzsteuer enthalten sind (Für Texte gilt der reduzierte Steuersatz). Euch bleiben also nur EUR 93,46 auf die Ihr nochmal Einkommenssteuer zahlt. Sechseinhalb Euro verschenkt – wie ärgerlich. Doch wie geht es richtig?

Umsatzsteuerpflicht bei VG Wort anmelden

Im Merkblatt zur Umsatzsteuer zeigt die VG Wort, was Ihr tun müsst, um zusätzlich zur VG Wort Vergütung auch noch die Umsatzsteuer überwiesen zu bekommen. Kurz gesagt, Ihr teilt auf dem Postweg mit:

„Ich werde beim Finanzamt … unter der USt-Nr. …. (oder USt-ID-Nr. …) als
umsatzsteuerpflichtig geführt und erkläre hiermit, dass ich die Umsatzsteuer ans Finanzamt
abführe.“

Ab diesem Zeitpunkt berücksichtigt die VG Wort Eure Umsatzsteuer und überweist diese zusätzlich. Im obigen Beispiel würde die VG Wort Euch für die EUR 100,- Einnahmen insgesamt EUR 107,- überweisen. So könnt Ihr ohne Verluste EUR 7,- an den Fiskus überweisen.

Umsatzsteuer nachträglich von der VG Wort bekommen

Und was macht Ihr, wenn Ihr – wie ich – es verplant habt, die Umsatzsteuerpflicht bei der VG Wort anzuzeigen? Ihr könnt dies nachholen und Euch sogar die entsprechenden Beträge erstatten lassen. Für die letzten zehn Jahre könnt Ihr eine Liste der Einnahmen an die VG Wort schicken um die Erstattung der fehlenden Umsatzsteuer-Beträge bitten. Ihr müsst dafür eine Aufstellung nach diesem Muster erstellen:

(Quelle)

Um es zu präzisieren: Es muss eine korrekte Rechnung, die Ihr der VG Wort schickt. Rechnungsnummer, Steuernummer, usw. müssen wie auf jeder anderen Rechnung enthalten sein.

Je nach der Höhe Eurer VG Wort Einkünfte können so einige Euro zusammenkommen. Die rückwirkende Erstattung gilt natürlich nur für den Zeitraum, in dem Ihr auch umsatzsteuerpflichtig wart. Wenn Ihr das Geld erhalten habt, müsst Ihr Euro Steuererklärung entsprechend anpassen. Sprecht hierzu mit Eurer/Eurem Steuerberater_in. Beachtet auch die Hinweise im Merkblatt zu den genauen Konditionen.

Zusammenfassung

  • Wenn Ihr umsatzsteuerpflichtig seid, teilt der VG Wort dies schriftlich nebst Eurer Steuernummer mit.
  • Denkt dran, dass es für Texte (derzeit) um 7% und nicht 19% Umsatzsteuer geht.
  • Für die letzten zehn Jahre könnt Ihr nachträglich die Umsatzsteuer von der VG Wort einfordern, wenn Ihr dafür eine nachvollziehbare Rechnung stellt.
  • Lest das Merkblatt der VG Wort, es beantwortet die meisten Fragen.

Disclaimer: Dieser Bericht basiert auf persönlichen Erfahrungen und einer nicht professionellen Interpretation von Informationsmaterialien. Es ist keine steuerrechtliche Beratung. 

p.s.: Danke an @herrurbach für das Artikel-Review

  • Blog-Texte bei der VG Wort melden: So geht’s
  • VG Wort Zählpixel und HTTPS/SSL – ein kurzer Leitfaden
  • VG Wort und WordPress: So geht’s mit Prosodia Plugin

Filed Under: Allgemein, VG Wort Tagged With: VG Wort

Comments

  1. dasnuf says

    11. Juli 2016 at 17:10

    Kannst du bitte für alle meine Lebensprobleme einfache und anschauliche HowTos verbloggen?

    (Klingt vielleicht ironisch, ich meine das aber sehr dankbar. Ich verzweifle an so einem Kram regelmäßig)

    • leitmedium says

      11. Juli 2016 at 17:28

      Ich schreibe solche Texte ja eigentlich nur damit ich es dann endlich selber mache 🙂

    • HerrUrbach says

      11. Juli 2016 at 18:19

      Man kann mich dafür buchen…