Wie kommt man eigentlich an einen offiziellen Künstlernamen im Personalausweis? Vor einiger Zeit habe ich mir diese Frage gestellt, weil ich die fixe Idee hatte, mein digitales Alter Ego „leitmedium“ offiziell im Feld „Künstler- und Ordensnamen“ in den Personalausweis eintragen zu lassen. Ich bin kein Jurist und kann daher keine offizielle Beratung geben, teile aber gern, was ich bei meinem Versuch, mein Twitter-Handle als Künstlernamen in den Ausweis eintragen zu lassen gelernt habe.
Voraussetzungen
Für die erfolgreiche Eintragung eines Künstlernamen braucht man 1. Nachweise und 2. einen Sachbearbeiter oder eine Sachbearbeiterin, die die Nachweise überzeugend findet. Die Nachweise müssen belegen, dass man unter dem beantragten Künstlernamen aktiv ist und einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht hat. Man kann sich also nicht einen Namen ausdenken und diesen vorab anmelden. Erst der Ruhm, dann dann der Künstlername.
Bekanntheit?
Doch was ist Bekanntheit? Meiner Auffassung nach kann man Internet sehr schnell zu einem gewissen Ruhm kommen: Traffic-Zahlen auf Webseiten, Twitter-Analytics und so weiter belegen gut, dass ein verwendeter Name einer breiten Öffentlichkeit bekannt ist. Hervorragend ist es natürlich, wenn man auch Papier-basierte Belege anfügen kann. Zum Beispiel Konferenz-Besuche oder Vorträge
Der Antrag
Der Antrag ist formlos beim Bürgeramt zu stellen, die Belege fügt man bei. Das ist eigentlich nur ein Abend Fleißarbeit und danach heißt es: Warten. Wie das genau in meinem Fall ablief, habe ich recht ausführlich aufgeschrieben (übrigens eigentlich für ein großes Online-Magazin, das meinen Artikelvorschlag aber mehrere Wochen unbeantwortet ließ, weswegen ich ihn trotzig in meinen Blog veröffentlichte).
Mein erfolreichreicher Eintrag „leitmedium“ in meinen Ausweis war übrigens auch Thema auf sueddeutsche.de, turi2.de, in Radio Trackback und wurde viel in sozialen Medien geteilt und kommentiert.